AGB KREATIVZEIT FESTIVAL
1. Vertragspartner und Veranstalter
Veranstalter des KREATIVZEIT Festivals und Vertragspartner des Kunden ist die
Prachtstern GmbH
Piusallee 103, 48147 Münster
hallo@kreativzeit.info
(nachfolgend nur „Prachtstern“).
2. Anwendungsbereich
Das KREATIVZEIT Festival (nachstehend nur „Festival“) findet in der Halle Tor 2 in Köln statt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen dem/der Käufer:in eines Tickets (nachfolgend nur „Besucher:in“) und Prachtstern. Durch den Kauf eines Tickets schließt der/die Besucher:in einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht zu der Veranstaltung.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Kauf der Tickets erfolgt über den Ticketshop des Medienpartner (DMM-Verlag). Der Besucher wird dafür nach Auswahl des Tickets auf der Website von KREATIVZEIT Festival
https://kreativzeit.info/festival/ auf den Ticketshop unter
https://www.zeitfuerschoenes.de/kreativzeit/tickets/ weitergeleitet.
Der Medienpartner handelt beim Verkauf der KREATIVZEIT Festival-Tickets als Vertreter und im Namen von Prachtstern. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt zwischen Prachtstern und dem Besucher zustande. Die angebotenen Tickets stellen ein Vertragsangebot des Besuchers/der Besucherin dar, indem er/sie die von ihm/ihr ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb legt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und den Button „kostenpflichtig bestellen“ in Bezug auf die in dem virtuellen Warenkorb enthaltenen Tickets abgibt. Bei der Abgabe des Vertragsangebots wird der Vertragstext von Medienpartner gespeichert und dem Besucher nach Absendung seiner Bestellung zusammen mit den Nutzungsbedingungen in Textform übersandt. Der/die Besucher:in kann seine Eingaben im Rahmen des Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ abgeschlossen hat.
Vertrag über die Teilnahme an einem der Festival-Tage kommt mit Prachtstern zustande, wenn der/die Besucher:in von dem Medienpartner eine automatische E-Mail erhalten hat, die den Kauf bestätigt. Die Bestellbestätigungs-E-Mail enthält zudem einen Link, über den das erworbene Ticket in elektronischer Form abgerufen und ausgedruckt werden kann. Der Medienpartner bietet derzeit die Bezahlung per PayPal, Bankeinzug/Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung an. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
3.2. Prachtstern ist berechtigt, von dem Vertrag mit dem/der Besucher:in zurückzutreten, wenn der/die Besucher:in gegen die in nachstehender Ziff. 4 geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt.
4. Weiterverkaufsverbote I Verbot der Abänderung von Tickets I Vertragsstrafe
4.1. Der Besucher ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ist nur mit Einwilligung durch Prachtstern zulässig.
4.2. Der Weiterverkauf / die Weitergabe von Tickets bedarf der Einwilligung von Prachtstern, wenn der Besucher/die Besucher:in das Besuchsrecht auf den Dritten überträgt, wenn also der Dritte in alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag eintritt. Eine Einwilligung von Prachtstern kommt in den nachfolgenden Fällen nicht in Betracht:
> bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne vorherige Zustimmung von Prachtstern,
> bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht von Prachtstern autorisierten Internetaktionen,
bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich aus dem Ticket ergebenen Preis zuzüglich einem Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25 Prozent (beispielsweise für Porto- und Vermittlungskosten) übersteigt,
bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben, oder als Teil eines Hospitality- oder Reisepakets, ohne vorherige Zustimmung von Prachntstern,
> bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer 4.
5. Zutritt zum KREATIVZEIT Festival
5.1. Zutritt zum KREATIVZEIT Festival ist nur Besucher:innen gestattet, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beim ersten Einlass (Check-In zum Festivalgelände) ist das Ticket, der gültige Personalausweis und, sofern zum Zeitpunkt des Festivals erforderlich, ein 3G-Nachweis vorzuzeigen. Das Ticket wird entwertet und der Besucher erhält ein Namensschild. Das Namensschild ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände mit sich zu führen.
5.2. Prachtstern behält sich das Recht vor, Besucher:innen den Zutritt zu dem Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Dieses gilt insbesondere dann, wenn verbotene Gegenstände im Sinne von Ziff. 7.1 mitgeführt werden, ein Besucher/eine Besucherin offensichtlich stark alkoholisiert ist, wenn der Besucher/die Besucherin offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung zeigt. In diesem Falle verliert das Ticket des Besuchers/der Besucherin seine/ihre und der Ticketpreis wird nicht erstattet.
5.3. Soweit in einigen Hallen auf dem Festivalgelände aus Sicherheitsgründen Zutrittsbeschränkungen bestehen, kann es zu Wartezeiten kommen.
6. Bezahlung auf dem Festival
Essen und Getränke können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Darüber hinaus bieten einige Austeller:innen neben der Barzahlung ebenfalls Kartenzahlung an.
7. Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
7.1. Auf dem Festivalgelände sind gefährliche Gegenstände verboten, wie z.B. Drogen, Waffen, Tiere und Glasbehälter. Weiter sind Trinkflaschen verboten, soweit sie nicht von Prachtstern oder deren Händler zur Verfügung gestellt worden sind.
7.2. Auf Anweisung von Prachtstern können am Einlass Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal werden, womit sich der Besucher/die Besucher:in einverstanden erklärt. Dabei ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung ist Prachtstern berechtigt, einen Verweis vom Gelände des Festivals auszusprechen.
8. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen
8.1. Das Hausrecht wird von Prachtstern bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
8.2. Den Besucher:innen ist es insbesondere untersagt:
8.2.1. Verbotene Gegenstände im Sinne von Ziff. 7.1 mitzuführen;
8.2.2. Außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
8.2.3. Ohne schriftliche Einwilligung von Prachtstern gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen, wie z.B. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände.
8.2.4. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher:innen nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern;
8.3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist zulässig, wobei die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten sind. Jedoch sind Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, nicht zulässig.
8.4. Bei Verstoß von Besuchern/Besucher:in gegen diese Verhaltensmaßregeln kann sie Prachtstern vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen.
9. Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung/höhere Gewalt
9.1. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs von Prachtstern liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Besucherkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziff. 9.2.
9.2. In diesen Fällen sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch des Besuchers/der Besucherin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.3. Im Fall der Absage des Festivals aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid-19-Virus gilt Ziff. 9.1. entsprechend. Dies gilt auch, wenn Prachtstern – auch ohne behördliche Anordnung – aufgrund des Covid-19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass das Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Besucher:innen, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Besucher:innen oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die Prachtstern keinen Ersatz beschaffen kann.
10. Haftung
Die Haftung von Prachtstern, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Der Ausschluss gilt ferner nicht für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Prachtstern, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung von Prachtstern für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11. Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Bild-, Video- und Tonrechte
Mit der Buchung/Teilnahme an dem Event erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass während des Events Foto- und/oder Videoaufnahmen von ihm gemacht werden und diese Fotos und Videos mit seinem Bild durch den Veranstalter, den Medienpartner und die Markenpartner auch in bearbeiteter Form im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über das Event oder zur Bewerbung des Events und/oder insbesondere auch über digitale und Social-Media-Kanäle räumlich und zeitlich unbeschränkt auf sämtliche Nutzungsarten genutzt werden dürfen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Sonstiges
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und §36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand 03/2022